AGB

Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, elektronisch, durch E-Mail oder Fax vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter in Form der schriftlichen Reisebestätigung zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reise­veranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist von zehn Tagen dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

Zahlung des Reisepreises
Soweit nichts anderes angegeben, ist mit der Anmeldung eine Anzahlung von € 50 pro Person zu leisten. Die in der Reisebestätigung angegebene Restzahlung muss bis zum 20. Tag vor Reisebeginn geleistet werden.

Leistungen
Für die Reiseleistungen sind grundsätzlich die Angaben in diesem Prospekt und der Inhalt der ­Reisebestätigung maßgeblich. Abänderungen und Nebenabreden sind vom Veranstalter schriftlich zu bestätigen. Für die Richtigkeit der Angaben in Gebiets-, Orts- und Hausprospekten übernehmen wir keine Gewähr, sie sind nicht Gegenstand des Reisevertrages.

Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des ­Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben getroffen wurden, sind statthaft, insofern die Änderungen den Gesamtzuschnitt der Reise nicht wesentlich beeinträchtigen. Auch Änderungen des Unterkunftsortes sind ohne ­Regress statthaft, wenn die Unterkünfte zum gleichen Niveau gehören. Auch Dependancen gehören zum Hotel. Bei unvorhersehbaren Preiserhöhungen außerbetrieblicher Leistungsgeber (Mautgebühren, Fährkosten, Kraftstoffpreise u.ä.) behalten wir uns das Recht einer nachträglichen Umlage auf den Reisepreis vor.

Rücktritt/Umbuchung/Ersatzperson
Der Kunde kann jeder Zeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht pünktlich an, so kann der Reiseveranstalter laut Rücktrittsbedingungen Ersatz verlangen. Die mit uns vereinbarte Abfahrtszeit bedeutet, dass sich der Reisende zu diesem Zeitpunkt am Abfahrtsort befindet. Wird die Anmeldung vor Reisebeginn zurückgenommen, sind wir gezwungen, folgende Reisekostenanteile einzufordern.

Stornokosten Mehrtagesfahrten:
bis 30 Tage vor Reisebeginn     8 % des Reisepreises, mind. 20,– € p.P.
bis 21 Tage vor Reisebeginn     15 % des Reisepreises
bis 14 Tage vor Reisebeginn     35 % des Reisepreises
bis 7 Tage vor Reisebeginn     50 % des Reisepreises
bis 1 Tag vor Reisebeginn         75 % des Reisepreises

Bei Nichterscheinen am Reisetag kann keine Rückerstattung der gezahlten Reisekosten erfolgen. Bei Krankheit oder höherer Gewalt sind die Kosten, welche gegenüber Dritten entstehen, durch
den Reisenden zu zahlen.

Stornokosten Tagesfahrten:
ab 05 – 01 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises Bei Anmeldung, auch telefonisch, und Nichterscheinen ist der volle Reisepreis fällig. Bei Mehrtagesfahrten oder Tagesfahrten, die Eintritts­karten für Kulturveranstaltungen beinhalten, werden bei Stornierung die Eintrittskarten in voller Höhe ­berechnet.

Stornokosten Kurreisen:
bis 30 Tage vor Reisebeginn     20 % des Reisepreises
29 – 22 Tage vor Reisebeginn     30 % des Reisepreises
21 – 15 Tage vor Reisebeginn     40 % des Reisepreises
14 – 03 Tage vor Reisebeginn     60 % des Reisepreises
03 – 01 Tage vor Reisebeginn     70 % des Reisepreises
Anreisetag/bei Nichterscheinen     100 % des Reisepreises

Absage der Reise durch den Veranstalter (Joram-Reisen)
Vorausgesetzt wird, dass der Veranstalter jede Reise, wenn nur irgendwie möglich, durchzuführen versucht (Mindestteilnehmerzahl 20 Personen). Bei einer Teilnehmerzahl unter 15 Personen kann der Reiseveranstalter zur Durchführung einen Kleinbus einsetzen. Der Veranstalter kann auch den Reisevertrag kündigen, wenn das Zielgebiet der Reise durch Katastrophen oder ähnlichem betroffen ist, oder der Veranstalter für die Sicherheit der Reisenden nicht garantieren kann. Strecken- und Programmänderungen sind im Interesse der Sicherheit aller Fahrgäste dem Reiseveranstalter vorbehalten.

Minderung des Reisepreises
Für nicht vertragsgemäß erbrachte Leistungen durch den Veranstalter kann der Reisende eine ­angemessene Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, seine ­Beanstandungen vor Ort gegenüber unserem Personal vorzubringen.

Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Veranstalter bemüht sich um umfassende Informationen der Reisenden über die einzuhaltenden Bestimmungen, übernimmt allerdings keinerlei Gewähr über die Vollständigkeit der Informationen. Bitte achten Sie auf die Gültigkeit Ihres Reisepasses bzw. Personalausweises!

Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich ­vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit sowie der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes oder Zielortes. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen bei Leistungen fremder Unternehmer, die lediglich vermittelt werden.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist Zwickau. Mit der Anmeldung und dem Abschluss eines Reisevertrages werden vorgenannte Reisebedingungen als verbindlich anerkannt.

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